- Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen
- Die Pflicht gilt unabhängig von Risikoklasse und Unternehmensgröße
- "Ausreichende KI-Kompetenz" ist bewusst offen formuliert; entscheidend ist die Verhältnismäßigkeit
- Kein Zertifikat, kein vorgeschriebenes Format, aber ein nachweisbarer Prozess
Die Pflicht, die bereits gilt
Wenn Unternehmen über den EU AI Act sprechen, fallen meistens die Fristen 2026 und 2027. Die Hochrisiko-Anforderungen, die technische Dokumentation, die Konformitätsbewertung. Was dabei häufig übersehen wird: Eine Pflicht gilt bereits jetzt, seit dem 2. Februar 2025, für nahezu jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt.
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber dazu sicherzustellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Nicht irgendwann. Seit Februar dieses Jahres.
Der Unterschied zu allen anderen Pflichten im EU AI Act: Artikel 4 macht keine Ausnahme für minimal riskante Systeme, keine Ausnahme für kleine Unternehmen und keine Ausnahme für Betreiber, die nur eingekaufte Software nutzen. Wer KI einsetzt, muss sicherstellen, dass die betroffenen Mitarbeitenden wissen, womit sie arbeiten.
Was Artikel 4 genau verlangt
Der Gesetzestext ist bewusst offen gehalten. Artikel 4 lautet:
„Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Namen mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, unter Berücksichtigung ihrer technischen Kenntnisse, ihrer Erfahrung, ihrer Ausbildung und Schulung sowie des Kontexts, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen."
Drei Aspekte sind dabei zentral:
Verhältnismäßigkeit. Was "ausreichend" bedeutet, richtet sich nach Rolle und Kontext. Wer täglich mit einem KI-gestützten Analyse-Tool arbeitet, braucht ein anderes Verständnis als jemand, der gelegentlich Ergebnisse aus einem KI-System für Entscheidungen nutzt. Der Gesetzgeber verlangt keine einheitliche Zertifizierung.
Kein vorgeschriebenes Format. Die Verordnung schreibt weder einen bestimmten Schulungstyp noch ein Zertifikat vor. Unternehmen können Workshops, interne Schulungen, schriftliche Leitlinien oder strukturierte Einführungsgespräche nutzen.
Nachweispflicht. Was die Praxis aber verlangt: Unternehmen müssen zeigen können, dass sie sich des Themas angenommen haben. Wer bei einem Audit nicht darlegen kann, wie Mitarbeitende auf ihre KI-Kompetenz vorbereitet wurden, steht ohne Nachweis da.
Wen die Pflicht konkret betrifft
Artikel 4 richtet sich an zwei Gruppen:
Personen, die KI-Systeme bedienen oder beaufsichtigen. Das umfasst alle Mitarbeitenden, die täglich mit KI-Tools arbeiten, also den Customer-Service-Mitarbeiter, der mit einem KI-gestützten Antwortsystem arbeitet, den HR-Manager, der Ergebnisse aus einem Bewerber-Scoring-Tool nutzt, oder den Analysten, der KI-generierte Prognosen in Entscheidungen einfließen lässt.
Personen, die Entscheidungen auf Basis von KI-Ausgaben treffen. Wer Handlungsempfehlungen aus einem KI-System umsetzt, ohne zu verstehen wie das System zu diesem Ergebnis gekommen ist, handelt nach dem Geist von Artikel 4 unzureichend informiert. Menschliche Aufsicht, die Artikel 14 für Hochrisiko-Systeme vorschreibt, setzt voraus, dass die aufsichtführende Person das System beurteilen kann.
Nicht erfasst: Mitarbeitende ohne jeden Kontakt zu KI-Systemen.
Was ausreichende KI-Kompetenz in der Praxis bedeutet
Der Begriff "AI Literacy" wird oft mit technischem Verständnis gleichgesetzt. Das ist zu eng. Die Verordnung fragt nicht, ob Mitarbeitende ein Sprachmodell trainieren können. Sie fragt, ob sie verstehen:
- was das eingesetzte System tut und wozu es genutzt wird
- welche Stärken und Grenzen das System hat
- wie sie mit Ausgaben des Systems umgehen sollen, insbesondere wann menschliches Urteil Vorrang hat
- welche Risiken entstehen können, wenn das System falsch eingesetzt wird
Für die Mehrheit der Betreiber bedeutet das: keine Deep-Learning-Kurse, sondern strukturierte Einführungen in die eingesetzten Systeme, dokumentiert und auf die jeweilige Rolle zugeschnitten.
Was Unternehmen konkret tun können
Ein pragmatischer Einstieg, der für die meisten Betreiber ausreicht:
Bestandsaufnahme. Welche KI-Systeme werden eingesetzt, und wer im Unternehmen arbeitet damit? Diese Liste ist der Ausgangspunkt.
Rollenbezogene Einschätzung. Für jede Gruppe von Mitarbeitenden, die ein System nutzt: Was müssen sie verstehen, um es verantwortungsvoll einzusetzen? Die Tiefe variiert je nach System und Entscheidungsrelevanz.
Maßnahme und Dokumentation. Eine interne Schulung, eine schriftliche Nutzungsrichtlinie, ein dokumentiertes Einführungsgespräch. Das Format ist zweitrangig, der Nachweis ist es nicht.
Aktualisierung. Wenn neue KI-Systeme eingeführt oder bestehende wesentlich verändert werden, muss die AI-Literacy-Maßnahme mitgedacht werden. Artikel 4 ist keine einmalige Aufgabe.
Der EU AI Act Service Desk der Europäischen Kommission stellt Orientierungshilfen bereit. Die Bundesnetzagentur als zuständige deutsche Aufsichtsbehörde hat ebenfalls Hinweise für Unternehmen veröffentlicht.
Warum Artikel 4 unterschätzt wird
In der Praxis sprechen die meisten Compliance-Diskussionen über Hochrisiko-Pflichten ab 2026. Artikel 4 fristet ein Schattendasein, weil er keine konkreten Konsequenzen benennt und weil "ausreichend" kein messbares Kriterium ist.
Das täuscht über die Bedeutung hinweg. Artikel 4 ist der Boden, auf dem alle anderen Betreiberpflichten aufbauen. Menschliche Aufsicht ohne KI-Kompetenz ist formal eine Aufsicht, inhaltlich aber wirkungslos. Und bei einem Vorfall oder Audit ist die Frage, ob Mitarbeitende qualifiziert waren, mit den eingesetzten Systemen umzugehen, eine der ersten, die gestellt wird.
Dieser Beitrag ist Teil der REGULIGHT Blogserie zum EU AI Act.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt die AI-Literacy-Pflicht nach Artikel 4? Seit dem 2. Februar 2025. Artikel 4 gehört zu den ersten Pflichten aus dem EU AI Act, die in Kraft getreten sind, zusammen mit den Verboten nach Artikel 5.
Gilt Artikel 4 auch für Unternehmen, die nur minimal riskante KI einsetzen? Ja. Artikel 4 macht keine Ausnahme nach Risikoklasse. Er gilt für alle Betreiber, die KI-Systeme für berufliche Zwecke einsetzen, unabhängig davon ob es sich um Hochrisiko-, begrenzt riskante oder minimal riskante Systeme handelt.
Welche Form muss die AI-Literacy-Schulung haben? Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor. Interne Workshops, schriftliche Nutzungsrichtlinien, dokumentierte Einführungsgespräche oder externe Schulungen sind alle möglich. Entscheidend ist, dass die Maßnahme auf die jeweilige Rolle und das eingesetzte System zugeschnitten ist und dokumentiert werden kann.
Was gilt als Nachweis für ausreichende KI-Kompetenz? Kein spezifisches Zertifikat ist vorgeschrieben. Unternehmen sollten schriftlich festhalten, welche Mitarbeitenden welche KI-Systeme nutzen, welche Schulungsmaßnahmen ergriffen wurden und wann. Dieses interne Dokumentationsformat reicht als Nachweis.
Was passiert, wenn Artikel 4 nicht erfüllt wird? Die Verordnung sieht für Verstöße gegen Betreiberpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4 — KI-Kompetenz
- Verordnung (EU) 2024/1689, Volltext
- Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 26 — Betreiberpflichten
- EU AI Act Service Desk — Artikel 4
- Bundesnetzagentur: KI-Aufsicht in Deutschland
- activeMind.legal: AI Act Guide
- Bitkom: Umsetzungsleitfaden zur KI-Verordnung